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Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter. Die Vertragsparteien sind Vermieter und Mieter. Das Mietrecht, wie es in Art. 253 ff. OR verankert ist, findet grundsätzlich auf alle Mietverhältnisse Anwendung.

Quelle: www.hev-schweiz.ch/vermieten/mietrecht/

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt – von zentraler Bedeutung sind insbesondere das Obligationenrecht (Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag), das Arbeitsgesetz (allgemeiner Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit, Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter) und das Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit).


Quelle: www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht.html 

Migrationsrecht

Unter dem Begriff Migrationsrecht werden die Teilgebiete Ausländerrecht, Staatsbürgerschaftsrecht und Flüchtlings-, Asylrecht zusammengefasst. 

Prozessführung

Soweit nicht besondere Regeln greifen oder einer Partei die unentgeltliche Prozessführung gewährt wird, fällt im Prozess eine Gerichtsgebühr an, welche den Parteien nach dem Ausgang des Verfahrens auferlegt wird. Sodann hat die unterliegende Partei die Gegenseite für deren Anwaltskosten zu entschädigen (Prozessentschädigung; allgemein zur Verteilung der Prozesskosten s. Art. 106 f. in Verbindung mit Art. 95 ZPO). Die Höhe von Gerichtsgebühr und Prozessentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, namentlich vom Aufwand, sowie der Schwierigkeit und der Bedeutung des Falles.

Quelle: www.gerichte-zh.ch/themen/zivilprozess/prozesskosten.html 

Strassenverkehrsrecht

Das Schweizer Verkehrsrecht sorgt mit allen Vorschriften und Regeln für Sicherheit auf unseren Strassen – auch, wenn jeden Tag viele verschiedene Menschen mit den verschiedensten Fortbewegungsmitteln aufeinandertreffen. Sämtliche Regeln für alle Beteiligten sind im Verkehrsrecht festgelegt. Das Schweizer Verkehrsrecht wird dabei durch zahlreiche Gesetzen und Verordnungen eindeutig geregelt. Im nun folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Regelungen und Gesetzesgrundlagen das Strassenverkehrsrecht vorgibt, wie sich diese auswirken und welche Besonderheiten Sie kennen sollten.

Quelle: www.verkehrsrecht24.ch/allg-verkehrsrecht/strassenverkehrsrecht/ 

Wirtschaftsrecht / Vertragsrecht

Dazu zählen die Materien wirtschaftlicher Betätigung, die einerseits nach den Regeln des Privatrechts organisiert (Wirtschaftsprivatrecht) werden und andererseits auch einer öffentlich-rechtlichen Normierung unterliegen (Wirtschaftsverwaltungsrecht).

Zum Wirtschaftsprivatrecht in diesem Sinn gehören etwa das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz; zum Wirtschaftsverwaltungsrecht etwa das Gewerberecht, Aussenwirtschaftsrecht, öffentliche Preisrecht, Währungs-, Bank-, Börsenrecht, Bergbau-, Energie-, und Atomrecht, Subventionsrecht und das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand.

Quelle: wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftsrecht-51064

Ehescheidung / Eheschutz

 

Wollen zwei Ehepartner künftig getrennte Wege gehen, so sind meist zwei Schritte massgebend: Sie trennen sich, aussergerichtlich oder mit Hilfe eines Eheschutzrichters, und lösen ihre Ehe zu einem späteren Zeitpunkt mittels Scheidung auf.

Der Eheschutz ist in Art. 171 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Er ist immer dann vorgesehen, wenn eine Paarbeziehung gescheigtert ist und ein Ehepartner den gemeinsamen Haushalt auflösen möchte. Ein Eheschutzverfahren kann immer dann sinnvoll sein, wenn sich zumindest ein Ehepartner noch nicht scheiden lassen möchte. Ausserdem ist der Eheschutz auch in Fällen hilfreich, in denen eine Regelung über die Trennungsmodalitäten nicht gemeinsam erzielt werden kann. Das Eheschutzverfahren regelt nur eine vorübergehende Trennungszeit bis zur eigentlichen Scheidung. 

 
Quelle: www.familienrechtsinfo.ch/eherecht/eheschutz/#:~:text=Der%20Eheschutz%20ist%20in%20Art.171%20ff.%20des%20Zivilgesetzbuches,zumindest%20ein 

Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht)

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, d.h. der Staat ist dem Bürger übergeordnet. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind 

 
Quelle: wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/strafrecht-51966