Fragen und Antworten
Wann braucht man einen Anwalt?
Menschen treten im Alltag unbewusst und mannigfaltig mit dem Recht in Kontakt, sei es beim Kauf einer Zeitung, beim Mittagessen in einem Restaurant oder als Autofahrer, ohne, dass sie deshalb Juristen sein müssen. In manchen Situationen des täglichen Lebens stellen sich jedoch Rechtsfragen, die auch für den Nichtjuristen von Bedeutung sind. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nicht jede Rechtsfrage von einem Anwalt behandelt werden muss. Vor allem bei kleineren Rechtsauskünften lohnt sich der Gang zu der unentgeltlichen Rechtsauskunft in Ihrer Gemeinde. Sobald jedoch gewichtigere Interessen auf dem Spiel stehen, sollte ein Anwalt beigezogen werden. Es gilt der Grundsatz, dass ein Anwalt lieber zu früh als zu spät konsultiert werden soll. Besonders wenn es sich um gerichtliche Verfahren, wichtige Verträge oder Streitigkeiten mit staatlichen Organen handelt, sollte sobald als möglich ein Anwalt aufgesucht werden. Es gibt unzählige Beispiele, in denen ein zu spät eingeschalteter Anwalt vor vollendeten Tatsachen steht und keinen entscheidenden Einfluss auf das Verfahren mehr nehmen kann. Insbesondere, wenn Fristen laufen muss der Anwalt nicht nur frühzeitig beigezogen, sondern auch auf die laufenden Fristen hingewiesen werden.
Wie sucht man den passenden Anwalt?
Die Suche nach einem passenden Anwalt erweist sich des öfteren als schwierig. Wie findet man eine geeignete Fachperson, wenn man plötzlich auf einen Anwalt angewiesen ist? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Suche nach einem Anwalt zu gestalten: Ein grosser Teil der Rechtsuchenden findet den Anwalt über das Telefonbuch. Dort findet man unter dem Stichwort Advokatur/Anwalt/Rechtsanwalt eine grosse Menge an Namen, Titeln und Adressen. Jedoch sind beispielsweise Hinweise über bevorzugte Arbeitsgebiete, Lebenslauf respektive Erfahrung oder weitere zweckdienliche Informationen nicht ersichtlich. In den letzten Jahren hat sich neben der Suche über das Telefonbuch die Suche über das Internet etabliert. Auf diese Weise können zumeist die ganze Anwaltskanzlei, die bevorzugten Arbeitsgebiete des Anwalts, der Lebenslauf respektive Erfahrung und Fotos eingesehen werden. Weniger bekannt, jedoch auch hilfreich sind des Weiteren die Dienstleistungen der kantonalen Anwaltsverbände. Gegen eine einfache Schilderung der Rechtsfrage vermitteln die kantonalen Anwaltsverbände gratis die Anschriften von geeigneten Anwälten. Ebenso kann bei fast allen kantonalen Anwaltsverbänden ein detailliertes Mitgliederverzeichnis bezogen werden.
Schweizerischer Anwaltsverband
Bollwerk 21
3001 Bern
www.swisslawyers.ch
oder
Aargauischer Anwaltsverband
Schaffhauserstr. 28
4332 Stein
www.anwaltsverband-ag.ch
Unter dem Ausdruck «Anwalt» sind auch Anwältinnen zu verstehen.
Anwaltskanzlei Dr. M. Buttliger
Kasinostrasse 32
Postfach
CH-5001 Aarau
Tel: ++41 (0)62 836 88 70
Fax: ++41 (0)62 836 88 75
E-Mail: [email protected], www.buttliger.ch
Als zusätzliche Möglichkeit können auch Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis dienen. Fragen Sie Ihre Freunde, Bekannte und Geschäftspartner, ob sie schon mit einem Anwalt zusammen gearbeitet haben. Jedoch muss bei diesen Empfehlungen auf die verschiedenen Tätigkeitsgebiete acht gegeben werden, denn ein guter Strafverteidiger ist noch lange kein guter Scheidungsanwalt.
Wie wähle ich den geeigneten Anwalt aus?
Der Rechtsuchende will von einem Anwalt beraten werden, der sich im betreffenden Gebiet gut auskennt. Leider gibt es keine Qualifikation der Anwälte und es bleibt nichts anderes übrig, als beispielsweise den Anwalt beim ersten Gespräch auf seine Fachkompetenz und seine Argumentationsweise hin zu beobachten. Aus diesem Grund kann es sich unter Umständen lohnen, mehrere – wenn auch kostenpflichtige – Erstgespräche mit verschiedenen Anwälten zu führen. Das bringt zwar Mehrkosten, aber diese können sich durch eine gute und effiziente Beratung rasch auszahlen und damit lohnend sein. Im Weiteren ist der Praxisort des Rechtsanwalts in vielen Fragen wichtig. In einem Gerichtsfall ist es in der Regel von Vorteil, wenn der Anwalt an dem Ort praktiziert, wo der Prozess geführt wird. Somit kennt er sich bestens mit den vor Ort geltenden Verfahrensgesetzen und Richtern aus und die teuren Reisespesen fallen weg. Weitere Kriterien für die Auswahl sind die Sprachkenntnisse des Anwalts und ob es sich um eine Anwältin oder einen Anwalt handeln soll.
Wie verläuft die Erstbesprechung?
Ein Telefonanruf genügt, um mit dem von Ihnen ausgewählten Anwalt ein erstes Gespräch zu vereinbaren. Nehmen Sie sich vor, mit Ihrem Anwalt von Anfang an ganz offen zu reden. Ihr Anwalt ist es gewohnt, auch schwierige Situationen zu analysieren, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen, entscheidende juristische Punkte herauszukristallisieren und die Möglichkeit für das weitere Vorgehen aufzuzeigen. Eine gute Vorbereitung auf das erste Gespräch spart Geld und Nerven. Hierzu sollten Sie sämtliche Unterlagen zum Fall im Original zusammentragen, für den Anwalt kopieren und in eine chronologische Ordnung bringen. Im Weiteren dient es dem Rechtsanwalt, wenn Sie eine kurze schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten des Falles schriftlich vorbereiten. Zudem sollten Sie Fragen im Voraus formulieren, welche dann beim ersten Gespräch dem Anwalt zur Klärung der Sache gestellt werden können. Doch auf keinen Fall sollten Sie Hemmungen haben, auch spontan Fragen zu stellen, wenn Sie etwas erklärt haben wollen oder anderer Meinung sind. Im Gespräch gilt es insbesondere folgende wichtige Punkte abzuklären:
- Wie ist das weitere Vorgehen?
- Wie gross sind die Chancen / Risiken?
- Mit welchen Kosten muss ich für den Rechtsstreit in etwa rechnen?
- Wie lange wird die Streitigkeit dauern?
- Wie werde ich über den Stand des Verfahrens informiert?
- Was kann ich zu einem guten Gelingen beitragen?
Welche Unterlagen braucht es für die Ausarbeitung des Eheschutzbegehrens?
- Familienschein (bei Ausländern Wohnsitzbestätigung, Heiratsurkunde und Geburtsscheine der Kinder sowie – wenn vorhanden – das Familienbüchlein)
- Aktuelle Lohnabrechnungen, bzw. Rentenabrechnungen
- Aktuelle Lohnausweise, bzw. aktuelle Ausweise über Renteneinkommen
- Aktuelle Belege über das Vermögen und die Schulden (resp. letzte definitive Steuerveranlagung oder letzte Steuererklärung)
- Belege über den aktuellen Mietzins
- Belege über die aktuellen Krankenkassen- und Versicherungsprämien
- Belege über allfällig bezahlte Unterhaltsbeiträge
- Belege über andere regelmässig anfallende Fixkosten
Welche Unterlagen braucht es für die Ehescheidung?
- Bestätigungen der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge über die Höhe der Freizügigkeitsguthaben per Eheabschluss und per Scheidungszeitpunkt samt Durchführbarkeitsbescheinigung der Teilung
- Ehevertrag (wenn vorhanden)
- Aktueller Grundbuchauszug (wenn Liegenschaft vorhanden)
- Pfandhaftentlassungserklärung (wenn Hypothek vorhanden)
Wo können Sie das Gesuch für die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen verlangen?
Zuständig für die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge ist der Sozialdienst der Gemeinde beim Wohnsitz des anspruchsberechtigten Kindes. Dort haben Sie das unten angefügte und ausgefüllte Formular «Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen Gesuch um Bevorschussung» abzugeben. Zudem haben sie das Formular «Abtretung / Vollmacht» zu unterzeichnen, welches die Gemeinde zur allfälligen Beschreitung des Betreibungs- und Prozessweges gegen den Unterhaltsberechtigten bevollmächtigt.
Wer hat Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen?
Die Gemeinde klärt aufgrund der oben erwähnten Angaben ab, ob Sie Anrecht auf Bevorschussung von Alimenten haben. Dies hängt massgebend von Ihren Einkommensverhältnissen ab und wird jährlich neu überprüft. Das Kind hat für die Dauer der Unterhaltspflicht der Eltern, längstens bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, Anspruch auf Vorschüsse für elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn
- der unterhaltsbeitragspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,
- ein vollstreckbarer Rechtstitel vorliegt,
- das Kind zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton hat und
- sowohl die voraussichtlichen Jahreseinkünfte als auch das steuerbare Vermögen gemäss letzter rechtskräftiger Steuererklärung des nicht unterhaltsbeitragspflichtigen Elternteils und des Kindes unter den vom Regierungsrat festzulegenden Grenzbeträgen liegen.
Wie hoch sind die Kosten für ein Erstgespräch?
Es empfiehlt sich, den Anwalt so früh als möglich, am besten vorbeugend, d.h. bevor der Konflikt entsteht, einzuschalten.
Auch hier gilt: Vorbeugen ist besser und erfahrungsgemäss kostengünstiger als heilen.
Die erste Kontaktaufnahme mit dem Anwalt erfolgt in der Regel telefonisch mit einer kurzen Problemschilderung und der Vereinbarung eines Termins.
Das erste Gespräch kostet pauschal CHF 300.- (inkl. Aktenstudium), wobei Sie die Anwaltskosten von Anfang an tief halten können, wenn Sie folgende Regeln beachten:
- Informieren Sie Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäss.
- Unterstützen Sie Ihren Anwalt während der gesamten Laufzeit des Mandates durch kritisches Mitlesen der Anwaltspost.
- Fragen Sie konstruktiv kritisch, wenn Sie etwas nicht verstehen.
- Beachten Sie, dass Ihr Anwalt nichts ohne Ihre Zustimmung unternimmt und er stets ans Anwaltsgeheimnis gebunden ist.
- Vertrauen Sie darauf, dass der Anwalt aufgrund seiner Streiterfahrung für Sie das richtige unternimmt.
- Verlangen Sie regelmässig Zwischenabrechnungen über die zu leistenden Kostenvorschüsse.
- Stellen Sie die Vertrauensfrage, wenn Sie das Vorgehen des Anwaltes nicht überzeugt.
- Prüfen Sie, ob Ihr Anwalt in Ihrem Fall wirklich unabhängig ist und keine Interessenbindung hat.
Wie hoch sind die Anwaltskosten?
Anwälte sind grundsätzlich gehalten, Kostenvorschüsse, die in angemessenem Verhältnis zur Höhe des mutmasslichen Aufwandes stehen, zu verlangen.
Der Kostenvorschuss sollte in der Regel die Kosten für die erste Verhandlungs- und Prozessrunde decken, wobei es selbstredend schwierig ist, eine Prognose für einen Streit resp. ein Verfahren abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass der Anwalt nicht für den Erfolg haften kann: Es ist seine Aufgabe, Sie im Rahmen des Verfahrens zu begleiten sowie auf das Prozessrisiko hinzuweisen und Sie sorgfältig zu beraten.
Im Streit stehen die Parteien und nicht der Anwalt resp. die Anwälte.
Dies bedingt auch die Unabhängigkeit des Anwaltes.